Seit August 1985 können Bürgerinnen und Bürger in Berlin von ihrem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung auch im Radio und Fernsehen Gebrauch machen. Sie können eigene Sendungen im Offenen Kanal Berlin ausstrahlen.
Die Sendungen müssen von den Nutzerinnen und Nutzern selbst produziert sein. Werbung ist verboten. Die Sendungen dürfen nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Die Nutzerinnen und Nutzer sind für ihre Sendung selbst verantwortlich. Bei Rechtsverstößen tragen sie die Folgen.
Der Offene Kanal Berlin bietet Sendezeit, sowie technische und personelle Unterstützung bei der Produktion der Beiträge an. Das Angebot des Offenen Kanals Berlin ist für die Nutzerinnen und Nutzer unentgeltlich.
Der Offene Kanal Berlin ist eine Einrichtung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg Fotoquelle : okb.de